Aktuelle Informationen des BAMF - Schutzsuchende aus der Ukraine

aktuellen Informationen des BAMF hinsichtlich Schutzsuchender aus der Ukraine zu den Themenbereichen Registrierung, Beratungsangeboten sowie Kursteilnahmevoraussetzungen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortliche der Integrationskursträger, anbei erhalten Sie die aktuellen Informationen des BAMF hinsichtlich Schutzsuchender aus der Ukraine zu den Themenbereichen Registrierung, Beratungsangeboten sowie Kursteilnahmevoraussetzungen, die Sie den Anlagen entnehmen können. Die Informationsblätter sind zur Weitergabe bestimmt. 

Hinsichtlich der Teilnahme an Erstorientierungskursen (EOK) möchte ich Sie wie folgt informieren: Neben den bisherigen Personengruppen, die unter Nummer 2 der Förderrichtlinie

(„Gegenstand der Förderung“) beschrieben sind, können ab sofort alle, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind und auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft, einen EOK besuchen:
▪ ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen, sofern sie vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
▪ nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutzstatus in der Ukraine, sofern sie diesen Schutz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine genossen haben, mit ihren Familienangehörigen,
▪ nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit gültigem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Für das Beratungsangebot in den Migrationsberatungen für Erwachsene (MBE) gilt analog: Neben den bisherigen Personengruppen, die unter Nummer 2.3 der Förder-richtlinie („Zielgruppen der MBE“) beschrieben sind, können ab sofort alle, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind und auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft, die Beratungsdienste der MBE in Anspruch nehmen:
- ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen, sofern sie vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutzstatus in der Ukraine, sofern sie diesen Schutz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine genossen haben, mit ihren Familienangehörigen,
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit gültigem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, die nicht in ihr Heimat-land zurückkehren können. Ebenso ist die genannte Personengruppe berechtigt an MIA-Kursen ("Migrantinnen im Alltag") teilzunehmen, sofern die weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu den Kursangeboten können Sie, wie gewohnt, der Homepage des BAMF und dem BAMF-NAVI entnehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Dipl.-Päd. Carina Hache
Regionalkoordination Thüringen
 
 
      

 

   
      

 

 

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